Unabhängige Ombudsstelle RE/MAX

Ihr Anliegen. Unabhängig geprüft.

RE/MAX Switzerland ist als führendes Immobilienfranchise-Netzwerk der Schweiz. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit können Situationen entstehen, in denen Kundinnen und Kunden oder Franchisenehmer ein Anliegen geltend machen möchten. Eine externe Ombudsstelle schafft dafür einen niederschwelligen, neutralen Rahmen ausserhalb der eigenen Organisation und ohne den Weg über gerichtliche Instanzen.
Kontakt

Anliegen einreichen oder Termin buchen

Für den ersten Kontakt stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung. Wir melden uns innerhalb eines Arbeitstages.

Formular

Reichen Sie Ihr Anliegen direkt über unser Online-Formular ein. Zum Formular →

Termin buchen

Buchen Sie direkt einen Telefon- oder Videotermin. Termin wählen →

E-Mail

Schreiben Sie uns direkt per E-Mail. E-Mail schreiben →
Wer kann sich melden

Die Ombudsstelle steht offen für

Alle Personen, die im Rahmen ihrer Beziehung zu RE/MAX oder einem RE/MAX-Netzwerkmitglied ein konkretes Anliegen haben.

Kundinnen und Kunden

Franchisenehmerinnen und Franchisenehmer

Grundprinzipien

Unser Selbstverständnis

Die Ombudsstelle hat zum Ziel die Klärung von Sachverhalten, die Vermittlung zwischen Beteiligten und, wenn erforderlich, die Empfehlung von Verbesserungen. Sie dient der Konfliktlösung und Qualitätssicherung und hat keine Weisungsbefugnis oder Sanktionsmöglichkeiten.

Unabhängigkeit

Die Ombudsstelle ist organisatorisch nicht Teil der RE/MAX, sondern wird durch die Advsry GmbH betrieben.

Neutralität

Die Ombudsperson vertritt keine Partei. Sie prüft Anliegen sachlich, hört beide Seiten an und bildet sich auf Grundlage der Fakten eine Einschätzung.

Vertraulichkeit

Informationen werden vertraulich behandelt. Gespräche bleiben geschützt, und Daten werden nur weitergegeben, wenn die betroffene Person zustimmt.

Zugänglichkeit

Das Verfahren ist bewusst niederschwellig ausgestaltet. Es gibt keine formalen Klageschriften und keine gerichtlichen Abläufe.

Die Ombudsstelle ist einer fairen und sachlichen Behandlung aller Anliegen verpflichtet. Sie behält sich vor, Beschwerden ohne weitere Bearbeitung abzuschliessen, wenn diese offensichtlich unbegründet oder missbräuchlich sind, etwa bei fehlendem sachlichem Bezug zum Tätigkeitsbereich von RE/MAX, bei wiederholter Einreichung bereits behandelter Anliegen ohne neue Erkenntnisse oder bei erkennbarer Absicht, das Verfahren zur Schädigung einer Gegenpartei zu nutzen. Die betroffene Person wird in jedem Fall schriftlich über den Entscheid und dessen Begründung informiert.

Ablauf

So funktioniert es

Der Prozess ist darauf ausgerichtet, Konflikte frühzeitig zu klären und praktikable Lösungen zu ermöglichen.
01

Kontaktaufnahme

Eine Person wendet sich an die Ombudsstelle über das vorgesehene Meldesystem. In diesem ersten Schritt geht es darum, das Anliegen zu platzieren.

02

Zuständigkeits- und Vorprüfung

Die Ombudsstelle prüft, ob der geschilderte Sachverhalt in ihren Aufgabenbereich fällt. Falls sie nicht zuständig ist, verweist sie an die richtige Stelle (Triage).

03

Sachverhaltsklärung

Wenn die Ombudsstelle den Fall übernimmt, verschafft sie sich ein möglichst vollständiges Bild. Das kann Gespräche mit weiteren Beteiligten, das Einsehen von Dokumenten oder das Einholen zusätzlicher Informationen umfassen. Wenn nötig werden Sach- und Fachverständige hinzugezogen.

04

Vermittlung oder Empfehlung

Je nach Situation vermittelt die Ombudsstelle zwischen den Parteien oder formuliert eine sachliche Empfehlung.

05

Rechtliche Schritte

Sollte der Prozess der Ombudsstelle nicht das gewünschte Resultat erzielen, steht den Beschwerdeführenden die Wahl, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Ombudsstelle übernimmt keine Parteivertretung.

Im Auftrag von RE/MAX Switzerland
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