Die Ombudsstelle ist organisatorisch nicht Teil der RE/MAX, sondern wird durch die Advsry GmbH betrieben.
Die Ombudsperson vertritt keine Partei. Sie prüft Anliegen sachlich, hört beide Seiten an und bildet sich auf Grundlage der Fakten eine Einschätzung.
Informationen werden vertraulich behandelt. Gespräche bleiben geschützt, und Daten werden nur weitergegeben, wenn die betroffene Person zustimmt.
Das Verfahren ist bewusst niederschwellig ausgestaltet. Es gibt keine formalen Klageschriften und keine gerichtlichen Abläufe.
Die Ombudsstelle ist einer fairen und sachlichen Behandlung aller Anliegen verpflichtet. Sie behält sich vor, Beschwerden ohne weitere Bearbeitung abzuschliessen, wenn diese offensichtlich unbegründet oder missbräuchlich sind, etwa bei fehlendem sachlichem Bezug zum Tätigkeitsbereich von RE/MAX, bei wiederholter Einreichung bereits behandelter Anliegen ohne neue Erkenntnisse oder bei erkennbarer Absicht, das Verfahren zur Schädigung einer Gegenpartei zu nutzen. Die betroffene Person wird in jedem Fall schriftlich über den Entscheid und dessen Begründung informiert.
Eine Person wendet sich an die Ombudsstelle über das vorgesehene Meldesystem. In diesem ersten Schritt geht es darum, das Anliegen zu platzieren.
Die Ombudsstelle prüft, ob der geschilderte Sachverhalt in ihren Aufgabenbereich fällt. Falls sie nicht zuständig ist, verweist sie an die richtige Stelle (Triage).
Wenn die Ombudsstelle den Fall übernimmt, verschafft sie sich ein möglichst vollständiges Bild. Das kann Gespräche mit weiteren Beteiligten, das Einsehen von Dokumenten oder das Einholen zusätzlicher Informationen umfassen. Wenn nötig werden Sach- und Fachverständige hinzugezogen.
Je nach Situation vermittelt die Ombudsstelle zwischen den Parteien oder formuliert eine sachliche Empfehlung.
Sollte der Prozess der Ombudsstelle nicht das gewünschte Resultat erzielen, steht den Beschwerdeführenden die Wahl, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Ombudsstelle übernimmt keine Parteivertretung.